Mittwoch, 31 Mai 2017 00:00

AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der MGE MEDIA GROUP ESSEN GmbH

I. Allgemeines:

Unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Auftrags- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Verweist der Auftraggeber seinerseits auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen, soweit sie von diesen Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen zu unserem Nachteil abweichen.

II. Angebote und Bestellungen:

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, d. h. nicht bindend. Der Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag bzw. die mündliche Vereinbarung schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für Aufträge, die der Auftraggeber auf elektronischem Wege vornimmt. Zur Übersendung einer Zugangsbestätigung sind wir nicht verpflichtet.

III. Lieferung:

Soweit im Rahmen eines Auftrages auch Lieferungen ausgeführt werden, stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere für den Fall des kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird erstattet. Wir sind in zumutbarem Umfange zu Teillieferungen berechtigt. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers mit Transportmitteln unserer Wahl.

IV. Aufträge, Auftragserteilung:

Aufträge für Drucke, Produktionen und sonstige Leistungen erfolgen gegenüber den Auftragnehmern regelmäßig im Namen und für Rechnung unserer Kunden. MGE MEDIA GROUP ESSEN ist nur ausnahmsweise selbst Auftraggeber, wenn dies im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erklärt wird.

MGE MEDIA GROUP ESSEN übernimmt keine Haftung für die Bonität Ihrer Auftraggeber oder deren Abnahmebereitschaft.

V. Zahlung:

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 14 Kalendertage nach Lieferung bzw. Auftragsausführung und Zugang einer Rechnung mit der Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig hiervon tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Kunde zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt Zahlungen nicht leistet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz) sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.

VI. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:

Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit unseren Forderungen nur erklären, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Der Auftragnehmer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VII. Eigentums-, Urheber- und Kennzeichnungspflicht:

An unseren Zeichnungen, Datensätzen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive, PC) und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden. Dies betrifft auch Daten, die durch uns erstellt oder durch uns für etwaige Ausgabearbeiten aufbereitet wurden. Mit der Eigentumsübertragung an einen von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nicht übertragen. Mit Zustimmung des Auftraggebers dürfen wir auf den Produkten in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber darf die Zustimmung hierzu nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse darlegt.

VIII. Verletzung von Vertragspflichten, Mängelhaftung:

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des ausgeführten Auftrages sowie der zur Verfügung gestellten Vor- und Zwischenprodukte in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Mit der Erklärung der Druckreife geht die Gefahr etwaiger Mängel auf den Besteller über, es sei denn, dass der Mangel zu diesem

Zeitpunkt nicht erkennbar war. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung. Offenkundige Mängel sind unverzüglich, höchstens aber innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung bzw. des Probeabzuges schriftlich geltend zu machen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter Angabe von Auftragsdatum und Auftragsnummer schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel und die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. Bei mangelhafter Auftragsausführung leisten wir nach unserer Weise Nacherfüllung als Nachbesserung oder Neuerstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden das Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.

IX. Haftungsbeschränkung:

Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, soweit sie nicht Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen Verletzung anderer wesentlicher Vertragspflichten betreffen, ist ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. In diesem Falle ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei deliktischer Haftung. Die Bestimmungen gelten nicht für Ersatzansprüche, für den Schaden wegen Verzögerung der Leistung sowie für Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus Produkthaftung. Die Vergütung für Hostingleistungen beinhaltet ausschließlich das Zurverfügungstellen des Hostings. Darüber hinaus gehende Leistungen wie z. B. Spam- oder Virenschutz, Benutzerverwaltung etc. sind ausdrücklich nicht enthalten. Weitere Vereinbarungen regeln Spezialverträge für Internetdienstleistungen.

X. Verjährung:

Die Rechte des Auftraggebers wegen eines Mangels bei der Auftragsausführung verjähren in einem Jahr. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Übergang der Transportgefahr auf den Kunden, bei Werkverträgen mit der Abnahme. Für gesetzliche Ansprüche aus Delikt-, Verletzung von Vertragspflichten oder dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

XI. Datenspeicherung:

Vorlagen, Datenträger, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse einschließlich der dazugehörigen Daten werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Wir weisen darauf hin, dass die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden Angaben in unserer Datenverarbeitung gespeichert werden. Mit der Auftragserteilung erteilt der Kunde hierzu sein Einverständnis.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Essen. Gerichtsstand für alle sich aus der Auftragsausführung ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Essen. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Eine etwaige Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

1. Zusatz zu den allgemeinen Geschäfts-, Auftrags- und Zahlungsbedingungen

I. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

II. Durch produktionstechnische Unterschiede bei verschiedenen Ausgabetechnologien können qualitative Schwankungen auftreten. MGE MEDIA GROUP ESSEN übernimmt für den vom Besteller gewählten Produktionsweg keine Haftung.

III. Der Kunde erhält von Dateien, die von MGE MEDIA GROUP ESSEN erstellt wurden, grundsätzlich eine Kopie bzw. einen Korrekturabzug. Die Freigabe des Auftraggebers aufgrund der vorgelegten Kopie oder des Korrekturabzuges enthaftet MGE MEDIA GROUP ESSEN bezüglich aller Fehler, die bereits auf dem Korrekturabzug ersichtlich waren.

IV. Soweit eine Datei bzw. ein Korrekturabzug auf Kundenwunsch, z. B. wegen der Dringlichkeit des Auftrages, unterbleibt, haftet MGE MEDIA GROUP ESSEN nicht für Fehler, die auf dem Korrekturabzug hätten festgestellt werden können.

V. Durch Schriften-Konflikte, Konvertierungsvorgänge und unterschiedliche RIP-Vorgänge auf verschiedenen Ausgabegeräten besteht auch bei größter Sorgfalt die Möglichkeit, dass Fehler zwischen den einzelnen Produktionsstufen auftreten können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die letzte Freigabe einer Komplett-Kontrolle zu unterziehen. Gestellte Daten (z. B. Bilder, Grafiken) übersenden wir gem. unserer hausinternen Standardkonfiguration und senden diese ebenfalls an den Auftraggeber oder Dritte weiter. Die verwendeten Programme und Konfigurationen werden auf Wunsch mitgeteilt.

VI. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. In einem solchen Fall ist MGE MEDIA GROUP ESSEN von seiner Haftung befreit, wenn es seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

VII. Zulieferungen (einschließlich Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht hinsichtlich der Qualität und formaler und sachlicher Richtigkeit. Soweit Programme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht. Die Anfertigung von Kopien zum Zwecke der Weiterveräußerung ist untersagt.

Essen, den 01.05.2015

©MGE MEDIA GROUP ESSEN GmbH